Was geschieht mit den Frauen in der Islamischen Republik Iran?

Seit der zwanzigjährigen Herrschaft der “Islamischen Republik" im Iran leiden Frauen wie Männer unter massenhaften Entlassungen, der katastrophalen Wirtschaftslage, Verarmung,  der Unterdrückung  alles “Unislamischen" gleichzusetzen mitkultureller Apartheid und Terrorherrschaft. Doch da die Frauen innerhalb der herrschenden islamitischen Ideologie als das zweite Geschlecht betrachtet werden, unterliegen sie in allen Lebensbereichen zusätzlich noch einer spezifisch sexistischen Diskriminierung, 80% der Bevölkerungsgruppe leben unterhalb der Armutsgrenze.

In der,  Islamischen Republik Iran' werden die Frauen von klein auf als Ware betrachtet und müssen dementsprechend die herrschenden Maßstäbe befolgen. Dazu gehört die richtige Präsentation. Ab dem fünften Lebensjahr, also schon in der Vorklasse, müssen die Mädchen durch die Tragen eines Mantels, langer Hosen und einem Kopftuch ihren Körper verstecken. In der dritten Klasse, ungefähr im Alter von neun Jahren, müssen sie den Tschador tragen und an der diskriminierenden Zeremonie des Menstrautiontestes, einem reaktionären Ritual teilnehmen. Den Mädchen werden Puppen und Spielzeug weggenommen. Von da an werden sie als Frauen betrachtet und können verheiratet werden. Das Heiratsalter wird begründet mit dem, der bedeutenden Frauen der islamischen Geschichte vor 1424 Jahren.

In der, Islamischen Republik' haben Frauen keine freie Kleiderwahl. Frauen, die sich nicht ganz den obligatorischen Kleidervorschriften des Regimes unterwerfen, werden verfolgt und von der Straße weg verhaftet und zu Auspeischungen, Bußgeld und Freiheitsstrafen verurteilt. Auf diesem Kleiderzwang basieren auch alle weiteren Rechte der Frauen, denn diejenigen, die Kleidervorschriften nicht beachten, werden u.a. nicht in die Universitäten aufgenommen. Aus diesem Grund tragen die Mädchen in ihrem eigenen Interesse in den

letzten Jahren des Gymnasiums den Tschador und nehmen an den täglichen Gebeten in der Schule teil. Über der Lehrerschaft steht in jeder Schule eine Gruppe, die zuständig ist für die islamische Führung und für die Bespitzelung der Lehrer und der Schalen Diese Gruppe arbeitet für den Geheimdienst und nennt ihre Mitgliede,, Erzieher für pädagogische Angelegenheiten".

Die Hälfte der iranischen Bevölkerung ist Frauen. Nur 8% der Frauen im entsprechenden Alter sind berufstätig, d.h. von insgesamt 13.871.000 Berufstätigen beträgt der Frauenanteil 1200.000.In der, Islamischer Republik Iran' werden arbeitende Frauen offiziell nur im Bildungs- und Gesundheitsbereich geduldet. So wurden nach der Revolution zuerst die Sekretärinnen und dann die, bei der Armee und in den Ordnungsämtern beschäftigten Frauen entlassen. Den Richterinnen wurde die Tätigkeit mit der unwissenschaftlichen Begründung untersagt, dass bei Frauen die Emotionen die Logik des Verstandes dominieren. Aufgrund dieser reaktionären Anschauung wurden die Frauen aller Führungspositionen enthoben.

Durch interne geheime Anweisungen wurde verboten, Frauen mit hohen Führungsposten zu betrauen. Nicht nur die Einhaltung der Kleiderordnung erschwert die Zulassung zu den Universitäten für Frauen im Iran. Vom Studium mancher Fächer sind sie völlig ausgeschlossen und mittels einer speziellen Quotenregelung sind die Aufnahmechancen für Frauen für die übrigen Fächer auch eingeschränkt worden.  

Allgemein werden Frauen nicht entsprechend ihrer Qualifikationen eingestellt. Und auch auf dem Arbeitsplatz werden sie durch fanatisierte Beamtinnen des Amtes zur Förderung der Werte und Verhinderung des Lasters schikaniert. So kann z..b. eine aus dem Kopftuch oder Tschador hervorlockende Haarsträhne zur Folge haben, zum Bewachungssamt vorgeladen, vernommen und bedroht zu werden. Es reicht aus als Begründung für eine Entlassung.

So gab es Fälle, in denen alte Frauen nicht mehr die Möglichkeit bekamen, vor ihrem Tod noch einmal, die im Exil lebenden Kinder besuchen zu können. Auch für eine Arbeit außerhalb des Hauses ist die Zustimmung des Mannes Voraussetzung, außer wenn bei der Eheschließung dieses Recht der Frau in die Heiratsurkunde eingetragen wurde. Frauen  sind  durch drogenabhängige und gewalttätige Ehemänner krankenhausreif geschlagen, misshandelt und zur Prostitution gezwungen werden. Allein wegen der finanziellen Abhängigkeit und der nicht vorhandenen gesetzlichen Absicherung sind sie gezwungen, in solchen Beziehungen weiterzuleben. Wenn sie sich, entgegen allen gesellschaftlichen Schwierigkeiten an ein Gericht wenden, werden sie hin- und hergeschoben, und es wird von ihnen letztendlich verlangt, als gute Musliminnen ihren Ehemännern zu gehorchen. In der, Islamischen Republik' sind Frauen gezwungen, die Polygamie des Mannes als sein Religiöses Recht anzuerkennen. Eine Frau darf keine Scheidung einreichen. Wenn sie es trotzdem wagt, darf sie solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, das Haus nur noch Verlassen, wenn es ihr Noch-Ehemann erlaubt.

 Falls, nach langjährigen Bemühungen, sie es tatsächlich durchsetzen kann, geschieden zu werden, muss sie auf sämtliche Rechte verzichten. Mit der Scheidung beginnt für sie ein trauriges, mittelloses Leben - sie muss sehen, wo sie eine Zuflucht finden kann, ohne zur Last zu fallen. Im Falle finanzieller Unabhängigkeit und gesetzlicher Unterstützung jedoch wäre sie nicht derart hilflos. Noch schlimmer ist die Strafe für Frauen bei Ehebruch. Ehebrecherinnen werden erst ausgepeitscht und dann gesteinigt, was bedeutet, sie werden mit einer der grausamsten Foltermethoden in den Tod geschickt.

Diese Strafe trifft auch junge Frauen, die als Kinder von ihren verarmten und verschuldeten Vätern an einen alten Mann, der ihr Vater oder Großvater sein könnte, verkauft wurden. Ihre unzähligen Scheidungsanträge bleiben, wie das Verlangen nach einem menschenwürdigen Leben, auf der Strecke und die zynische Begründung, die dafür gegeben wird, ist die Heiligkeit der Familie.

Die menschenunwürdigen Lebensbedingungen, denen die Frauen im Iran ausgesetzt sind führten dazu, dass die Zahl von Selbstverbrennungen und anderen Arten, dem Leben ein Ende zu setzen, drastisch zugenommen haben. Den Frauen in der ,,Islamischen Republik" bleibt nicht anders übrig, als in ständiger Angst zu leben. Es ist schon vorgekommen, dass Frauen im Keller von Bekannten von ihren Ehemännern mit Benzin übergossen und lebendig verbrannt wurden. In der Situation, an der Seite ihrer Ehemänner lebendig begraben zu sein, sogar im Extremfall verbrannt zu werden, findet sich niemand, der sich verantwortlich fühlt und sie schützt. Schon längst kein Einzelfall mehr, wurden diese ermordeten Frauen dem Vergessen preisgegeben.

Institutionalisierte Diskriminierung von Frauen und Ihre Rechtslage im Iran

Das iranische Zivilrecht (Eherecht, Erbrecht etc.) umfasst eine ganze Reihe von Frauen diskriminierenden Regelungen. Das iranische Zivilrecht geht dabei davon aus, dass Frauen grundsätzlich nur,, die Hälfte" eines Mannes wert" sind.

So hält der Paragraph 911 des Grundgesetzes fest, dass die Erbschaft unter Kindern im Verhältnis von 1 zu 2 zwischen Jungen und Mädchen zu verteilen ist. Auch in weiteren Erbfällen erhalten weibliche Erbinnen grundsätzlich maximal die Hälfte des Anteils von männlich Erbinnen. Frauen sind ebenfalls vom Erbe von bäuerlichen Produktionsmitteln (Boden, Vieh) ausgeschlossen. Hatte der Erblasser in Polygamie gelebt, verschlechtert sich die Situation einer allfälligen Erbin natürlich noch.

Das Familienvermögen zusammengekommen durch Erbschaft und die Arbeit aller Familienmitglieder, gilt als Eigentum des Mannes. Die Eheschließung ähnelt nach iranischem Zivilrecht einem Kaufvertrag, wobei der Mann die Verfügungsgewalt über die Frau erhält und als Preis dafür die Morgengabe bezahlt. Im iranischen Recht wird dies so formuliert: ,,Morgengabe ist der Preis dafür, dass die Frau während der Ehe mit dem Mann schläft, den Haushalt macht und ihm gehorcht ,,. (Paragraph 1078 und 1101 Zivilgesetzbuch. Das Recht zu heiraten ist für Frauen eingeschränkter als für Männer. So dürfen Frauen einen Nichtmoslem und Ausländer nur mit Genehmigung heiraten. Umgekehrt existieren diese Einschränkungen nicht. Auch ist eine Frau auf die Zustimmung des Vaters oder Großvaters angewiesen, wenn sie heiraten will, ein Mann hingegen nicht.

Die Interpretation der Rechte und Pflichten von Ehepartnern stützt sich im Iran auf eine sehr enge Auslegung der religiösen Vorschriften. So ist der Wohnort einer Frau nach iranischem Recht prinzipiell der Wohnort des Mannes, und ein Mann bat das Recht, seiner Frau eine Berufstätigkeit zu untersagen. Ebenfalls kann der Ehemann der Frau eine Auslandreise verbieten. So ist zum Beispiel die Ausstellung eines Reisepasses für eine Frau von der schriftlichen Zustimmung ihres Ehemannes abhängig.

Die Benachteiligung von Frauen im Falle einer Scheidung ist ebenfalls groß. Ein Mann kann seine Frau ohne größere Begründung verlassen und die Scheidung einreichen, eine Frau kann sich hingegen nur von ihrem Mann scheiden lassen, wenn dieser nicht für den Unterhalt der Familie sorgen kann  (Verarmung) oder nachweislich sündigt. Bei einer Scheidung muss die Frau, da sie ja nicht mehr das Eigentum ihres Ehemannes sein möchte, ev. die ganze oder einen Teil der Morgengabe zurückzahlen. Das Sorgerecht für die Kinder wird in den meisten Fällen dem Vater zugesprochen (bei Knaben ab 2 Jahren; bei Mädchen ab 7 Jahren). Im iranischen Recht ist Polygamie für Männer nicht verboten und es ist Männer auch erlaubt,, Ehen auf Zeit" einzugehen eine Zeitehre kann ein Mann gegen Bezahlung einer Summe eingehen, ohne dass er dafür aber unterhaltspflichtig würde.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Frauen im iranischen Zivilrecht als" Sklavinnen ,,angesehen werden.

Steinigung im IRAN!

Artikel 76 des Islamischen Strafgesetzes gibt an, dass die Aussagen von Frauen allein keinen Ehebruch beweisen soll, aber sie können falsche Beschuldigung sein, was eine strafbare tat ist. Unter Artikel 82, der Tod durch Steinigen, ist die Strafe für eine wegen Ehebruchs angeklagte verheiratete Person. Unter Artikel 88 ist die Strafe für eine unverheiratete Person hundert Peischenhiebe. Laut Amnesty International, gibt Artikel 119 des Strafcode an: „Beim Zu-Tode-steinigen sollten die Steine nicht zu gross sein, so dass die Person stirbt, wenn sie von einem oder zwei von ihnen getroffen wird,“; Sie sollten nicht so klein sein, so dass sie nicht als Steine gelten können“. Das verdeutlicht, das Steinigen eine Marter ist, die unter schrecklichen Schmerzen zum Tode führt“.

Statistiken über Zu-Tode-steinigen sind augenscheinlich schwer zu erhalten. Während der ersten fünf Jahren des Chomeini Regimes verkündete die Regierung, dass 500-600 Frauen zu Tode gesteinigt wurden. Laut Amnesty International, hat eine Frau in der Stadt Bukan Steinigen überlebt, als sie, wie berichtet wurde, im Leichenschauhaus wieder zu atmen begann, nachdem Doktoren sie für Tot erklärt hatten. Diese Frau wird gefoltert, weil sie eine Frau ist und weil sie ihre sexuelle Beziehung freigewählt hat. Die Frauen im Iran müssen entweder die reaktionären, menschenfeindlichen Gesetze der Islamischen Republik Irans einhalten, oder bestraft werden. Amnesty International und Human Rights Watch berichten die Fälle von zu Tode gesteinigten Frauen. In Iran: Frauen Gefangene von Bewusstsein, berichtet Amnesty International, meisten von den gesteinigten Leuten, die zu Tode gesteinigt worden waren, Frauen gewesen sind.

Die Todesstrafe wurde nach wie vor extensiv angewendet. Wie schon in den Vor Jahre wurde sie häufig nach unfairen Gerichtsverfahren für ein breites Spektrum von vielfach nur vage formulierten Tatbeständen verhängt, beispielweise für politisch motivierte Delikte oder Tatbestände, die einer Einschrenkung des Rechts auf Meinung Freiheit gleichkommen. Einige Exekutionen wurden in der Öffentlichkeit vollzogen.

Bald werden drei Frauen nachdem dass sie 7 Jahren im Gefängnis sind, zu Tode gesteinigt.

Diese barbarische Tat ist im Iran zu einem Teil des etablierten Gerichtswesens geworden. Die Steinigung geltende Gesetzte und existierenden Traditionen so menschenfeindlich und reaktionär sind, dann werden die Strafmassnahmen dementsprechend brutal und verachtend.

Der „Rekord“ dieses Regimes ist voll von mörderischen Akten und auch wenn westliche Regierungen und Massenmedien sagen, dass sich die politische Situation unter der Führung

Von Chatami verbessert hat, kann dieser “Rekord“ nicht weggewischt werden.

Steinigung ist eine qualvoll Form der Hinrichtung, bei der das Opfer zu einem langsamen und qualvollen Tod verurteilt wird. Solch ein barbarischer Akt sollte von jedem der einen Funken, Zivilisation und Anstand hat, verurteilt werden.

Was heute in der Welt passiert, betrifft uns alle. Ohne Gerechtigkeit kein Frieden!